Bern, Mit dieser und weiteren Änderungen des Strafgesetzbuchs StGB will der Bundesrat die Bedingungen erfüllen, damit die Schweiz der Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch beitreten kann. Er hat am Mittwoch 18 jahre prostituierte Vernehmlassung zum Beitritt zur Konvention und zur erforderlichen StGB-Revision eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis Ende November. Die Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch will die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen umfassend schützen. Die am 1. Juli in Kraft getretene Konvention ist das erste internationale Instrument, das die verschiedenen Formen sexuellen Kindesmissbrauchs umfassend für strafbar erklärt. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten, namentlich den sexuellen Missbrauch von Kindern, Kinderprostitution, Kinderpornografie und die erzwungene Teilnahme von Kindern an pornografischen Vorführungen unter Strafe zu stellen. Die Schweiz hat die Konvention am Juni unterzeichnet. Die 18 jahre prostituierte Rechtsordnung genügt den Anforderungen der Konvention weitgehend. In einzelnen Punkten geht die Konvention allerdings weiter als das geltende Strafrecht, da sie in Teilbereichen den Schutz auf Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren ausdehnt. Der Beitritt der Schweiz bedingt daher verschiedene Anpassungen des StGB. Freier machen sich nach geltendem Recht strafbar, wenn die sich prostituierende Person unter 16 Jahre alt ist und sie selber mehr als drei Jahre älter sind. Einvernehmliche, bezahlte sexuelle Kontakte mit weiblichen und männlichen Unmündigen, die älter als 16 Jahre alt und damit sexuell mündig sind, sind hingegen nicht strafbar. Künftig sollen Freier mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden, wenn sie gegen Entgelt die sexuellen Dienste von Unmündigen in Anspruch nehmen; die Unmündigen selber sollen straflos bleiben. Die vorgeschlagene Bestimmung will Kinder und Jugendliche vor dem Abgleiten in die Prostitution schützen. Neu soll ferner die Förderung der Prostitution Unmündiger unter Strafe gestellt werden. Zuhälter, Bordellbetreiber oder Escort-Services, die mit finanziellen Gewinnabsichten die Prostitution erleichtern oder begünstigen, sollen mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden. Darunter fallen etwa die Vermietung von Salons oder die Anstellung Unmündiger in einschlägigen Etablissements. Im Bereich der Kinderpornografie sollen Kinder bis zum vollendeten Lebensjahr vor der Mitwirkung bei sexuellen Darstellungen geschützt werden. Wer Gegenstände oder Vorführungen, die tatsächliche sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten mit Unmündigen zum Inhalt haben, herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt, zugänglich macht, erwirbt, sich beschafft oder besitzt, soll mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. Der Konsum solcher Gegenstände oder Vorführungen soll mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Unter Strafe soll schliesslich auch gestellt werden, wer Unmündige anwirbt oder veranlasst, an einer pornografischen Vorführung mitzuwirken. Die Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten, das sexuell motivierte Anbahnen von Kontakten mit Unmündigen im Internet sog. Grooming unter Strafe zu stellen, wenn der Kontaktaufnahme konkrete Handlungen für ein Treffen folgen. Dieses Verhalten ist gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts ein strafbarer Versuch, sexuelle Handlungen mit Kindern zu begehen. Der Bundesrat verzichtet deshalb darauf, die Einführung eines speziellen Straftatbestandes des "Grooming" vorzuschlagen. Neben den Straftatbeständen enthält die Konvention auch Bestimmungen über Prävention, Opferschutz und Interventionsprogramme, die ausschliesslich oder teilweise in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fallen. Das EJPD führte deshalb eine Anhörung der Kantone durch, die ausnahmslos die Unterzeichnung der Konvention befürworteten. Der Beitritt zur Konvention erfordert keine oder nur geringe Änderungen der kantonalen Rechtsgrundlagen. Adresse für Rückfragen. Letzte Änderung Zum Seitenanfang. Homepage Main navigation Content area Sitemap Search. Hauptnavigation Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement. Aktuell Themen Das EJPD. Seitenpfad Breadcrumb Startseite EJPD Aktuell Medienmitteilungen Freier von bis jährigen Prostituierten sollen künftig bestraft werden; Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu StGB-Revision. Unternavigation Zurück Zurück Startseite EJPD Aktuell Medienmitteilungen selected Reden Interviews Anlässe und Reisen Klarstellungen Amtliche Dokumente Informationen. Zurück zur Übersicht. Der Bundesrat Bern, Vor dem Abgleiten in die Prostitution schützen Freier machen sich nach geltendem Recht strafbar, wenn die sich prostituierende Person unter 16 Jahre alt ist und sie selber mehr als drei Jahre älter sind. Ausdehnung des Schutzes auch bei der Kinderpornografie Im Bereich der Kinderpornografie sollen Kinder bis zum vollendeten Kein neuer Straftatbestand des "Grooming" Die Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten, das sexuell motivierte Anbahnen 18 jahre prostituierte Kontakten mit Unmündigen im Internet sog.
Unternavigation Zurück Zurück Startseite EJPD Aktuell Medienmitteilungen selected Reden Interviews Anlässe und Reisen Klarstellungen Amtliche Dokumente Informationen. Ausländische Staatsangehörige, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind, haben bei der Anmeldung nachzuweisen, dass sie berechtigt sind, eine Beschäftigung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben. Dritte können mit Zustimmung der Behörde und der anmeldepflichtigen Person zum Gespräch nur zum Zwecke der Sprachmittlung hinzugezogen werden. Mindestanforderungen an zum Prostitutionsgewerbe genutzte Anlagen. An Wochenenden machen sie bis zu einem Viertel der Kundschaft aus. Betriebskonzept für Prostitutionsgewerbe; Veranstaltungskonzept.
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Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen. Behörde. Verboten sind in ganz. Zum Mindestalter für Prostitution macht das jetzige Prostitutionsgesetz keine Aussage, sodass das Schutzalter des Strafgesetzbuchs entscheidend. Bern, - Wer gegen Entgelt sexuelle Dienste Unmündiger zwischen 16 und 18 Jahren in Anspruch nimmt, soll sich künftig strafbar machen. Folgende Unterlagen werden für eine Erlaubnis benötigt: (1). Für Minderjährige ist die Ausübung von Prostitution verboten. Das gesetzliche Mindestalter für Prostitution liegt bei 18 Jahre.Juli der Prostitution nachgegangen sind, haben ihre Tätigkeit bis zum Abschnitt 3 Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes; anlassbezogene Anzeigepflichten. Das Prostitutionsgesetz und das neue Prostituiertenschutzgesetz gelten in ganz Deutschland für alle Prostituierten, ihre Kundinnen und Kunden und Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsgewerbe. Darunter fallen etwa die Vermietung von Salons oder die Anstellung Unmündiger in einschlägigen Etablissements. Dies gilt auch für Zahlungen des Betreibers an die Prostituierte oder den Prostituierten. Wer Gegenstände oder Vorführungen, die tatsächliche sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten mit Unmündigen zum Inhalt haben, herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt, zugänglich macht, erwirbt, sich beschafft oder besitzt, soll mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Aliasbescheinigung die Regelungen für die Anmeldebescheinigung. Überwachung und Auskunftspflicht bei Anhaltspunkten für die Ausübung der Prostitution. Führt der Betreiber Aufzeichnungen in Erfüllung anderer gesetzlicher Verpflichtungen, so genügen diese Aufzeichnungen den Anforderungen, wenn sie die in den Absätzen 1 und 2 geforderten Angaben enthalten und den zuständigen Behörden auf Verlangen vorgelegt werden. Weiterhin erlaubt ist der Kauf sexueller Dienstleistungen für minderjährige, aber sexuell mündige Freier. Im Übrigen gelten für die Verlängerung der Anmeldebescheinigung die Regelungen zur Anmeldung. Dezember erstmals anzumelden. Die Informationen sollen in einer Sprache verfasst sein, die die oder der Prostituierte versteht. Ausdehnung des Schutzes auch bei der Kinderpornografie Im Bereich der Kinderpornografie sollen Kinder bis zum vollendeten Zuhälter, Bordellbetreiber oder Escort-Services, die mit finanziellen Gewinnabsichten die Prostitution erleichtern oder begünstigen, sollen mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden. Sie möchten den Beitrag redaktionell korrigieren? Die Aufzeichnungen sind in der jeweiligen Betriebsstätte aufzubewahren. Oktober BGBl. Der Betreiber hat durch technische Vorkehrungen zu gewährleisten, dass während des Aufenthalts im Innenraum jederzeit Hilfe erreichbar ist. Abschnitt 4 Pflichten des Betreibers. Adresse für Rückfragen. Grundsätzlich ist die freiwillig ausgeübte Prostitution in Deutschland erlaubt. Juni unterzeichnet. Eine Reparatur kostet Hunderte Franken und dauert viele Wochen. Für Marianne Streiff-Feller waren die Nachrichten über die Teenie-Freier ein Schock. Mindestanforderungen an zum Prostitutionsgewerbe genutzte Anlagen. Juli neue Regeln für Prostituierte und für Prostitutionsbetriebe. Die Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten, das sexuell motivierte Anbahnen von Kontakten mit Unmündigen im Internet sog. Oktober anzuzeigen und einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis bis zum Juli in Kraft getretene Konvention ist das erste internationale Instrument, das die verschiedenen Formen sexuellen Kindesmissbrauchs umfassend für strafbar erklärt. Juli ein. Abschnitt 2 Prostituiertenschutzgesetz ProstSchG. Der Anzeige sind die folgenden Angaben und Nachweise beizufügen: 1. Stellt die Behörde eine Aliasbescheinigung aus, so dokumentiert sie den Alias zusammen mit den personenbezogenen Daten und bewahrt eine Kopie der Aliasbescheinigung bei den Anmeldedaten auf. Ins Puff gehen aber dürfen sie, Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren.