Your purchase has been completed. Your documents are now available to view. Licensed Unlicensed Requires Authentication Published by De Gruyter April 12, Purchase article. From the journal Juristische Rundschau. Cite this Share this. Showing a limited preview of this publication:. Online erschienen: Erschienen im Druck: Cite this article. MLA APA Harvard Chicago Vancouver. Erb, Volker. Putativnotwehr bei nächtlicher Durchsuchung unter heimlichem Eindringen" Juristische Rundschauvol. Erb, V. BGH v. Putativnotwehr bei nächtlicher Durchsuchung unter heimlichem Eindringen. Erpressung notigung prostituierte standplatz Rundschau5 Juristische Rundschau, Vol. Putativnotwehr bei nächtlicher Durchsuchung unter heimlichem Eindringen" Juristische Rundschauno. Erb V. Juristische Rundschau. Copied to clipboard. Copy to clipboard. Download: BibTeX EndNote RIS. Share this article. Supplementary Materials. Please login or register with De Gruyter to order this product. Register Log in. Volume Issue 5. This issue. All issues. Articles in the same Issue Titelseiten. Der Anspruch auf Prozesszinsen nach deutschem Recht bei Vorliegen eines ausländischen Vertragsstatuts. Besorgnis der Befangenheit bei Ehe zwischen Richterin und Staatsanwalt. Änderungen der internationalen Zuständigkeit im laufenden Rechtsstreit. Prüftätigkeit für GS-Zeichen kein öffentliches Amt. BVerfG v. Verwertbarkeit rechtswidrig erhobener personenbezogener Informationen im Strafprozess. Verlesung eines ärztlichen Attests im Strafverfahren. Spickhoff Hrsg. Downloaded on
Die Schilderung der Zeugin C. Zudem berichtete der Angeklagte der Zeugin, dass der Zeuge G. Band I, S sowie Band II S und Dieser berichtete der Kammer von dem Geschehen so, wie tatsächlich festgestellt vergl. Deshalb habe sie sich später entschlossen, zusammen mit dem Zeugen zu ihrer Wohnung nicht nur wegen des Computerverkaufs zurückzugehen, sondern damit der Zeuge sämtliche Sachen aus ihrer Wohnung entferne.
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In dem zweiten Fall habe er Druck auf eine Prostituierte ausgeübt, damit diese ihren Wohnmobil-Standplatz verlasse. Sie gab an, daß sie der. Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen. Zwar ist diese. Geheimprostitution nachgehe, und die Genannten seit eineinhalb Monaten von ihr S täglich als sogenannte. Die Verteidigung. Der Angeklagte M. S. wird freigesprochen. Prostitution zwingen werde, was eine sexuelle Nötigung im Sinne des § Abs. 1 StGB und damit ein Verbrechen darstellt.Für eine glaubhafte Sachverhaltsdarstellung sprach das unstrukturierte Aussageverhalten des Zeugen vor der Kammer. Man wollte telefonieren, um das Geld für das Kokain zu besorgen. Dies habe er auch zugesagt. Die se sei auch sinnlos gewesen, weil der Angeklagte ihre Wohnanschrift gekannt habe und sie dort jederzeit hätte aufsuchen können. Die Angaben seien zurückhaltend gemacht worden. September — wovon diese glaubhaft berichtete — fiel rudimentär aus, weil es sich um ein Telefonat handelte, bei dem im Wesentlichen eine ausführliche Vernehmung für den Es wurde eine Fahndung nach dem Angeklagten eingeleitet. Die schwangere Fi. Diesbezügliche Gespräche mit ihr hätten und würden nichts bringen und seien aussichtslos. Er habe die Gefahr von Repressalien erwähnt. Im Jahr kam es zu einem Fehlbestand an Warenvorräten sowie zu Ausfällen bei den Mitgliedsbeiträgen, was aus der Sicht des Motorradclubs der Zeuge C. Sie war sehr aufgeregt und zitterte am ganzen Körper. Das habe ihr an dem Angeklagten gefallen, dass dieser sich für sie eingesetzt habe. Der Vater war ihr Ex-Freund, der Zeuge B. Sie habe auch das ernst genommen und erhebliche Angst verspürt. Zudem ergibt sich aus der glaubhaften Darstellung der Zeugin C. Im Übrigen wird auf die Erledigung der dazu erhobenen Mängel- und Tatsachenrüge verwiesen. Warum habt ihr nicht geklingelt? Problem melden. Weiteren Druck wollte er unter anderem durch die Ankündigung aufbauen, im Falle der Nichtzahlung Fi. Es wurde bereits festgestellt vergl. Von dem Angeklagten berichtete sie zudem nicht nur Negatives. Sie bekomme am nächsten Tag etwas von B. Die Zeugen seien unglaubwürdig und würden sich untereinander kennen. Jahn JuS , ff. Der Angeklagte vereinbarte später mit der Zeugin S. Die Notwendigkeit eines Warnschusses kann aber nur dann angenommen werden, wenn ein solcher Schuss auch dazu geeignet gewesen wäre, den Angriff endgültig abzuwehren vgl.